Datenschutzrecht: Zulässigkeit des Smart Meterings zur Abrechnung der Energiekosten
Das funkgestützte Ablesen des Energieverbrauchs in Wohneinheiten (sog. Smart Metering) birgt viele Vorzüge: So sparen sich Wohnungsverwaltungen, aber auch Bewohner Terminabstimmungen mit dem Ablesedienst, und es kann eine verlässliche Abrechnung der Energiekosten erfolgen. Um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen, muss aber vertraglich ausgeschlossen werden, dass kleinteilige Nutzungsprofile erstellt werden können. Das entschied das AG Dortmund (Urteil vom […]
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