AGB- und Vertragsrecht

Wettbewerbsrecht – Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Teil I

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GechGehG) soll eine bestehende Schutzlücke für Know-how schließen und tut das leider nur zu Teilen. Die Relevanz des Gesetzes wird sich für IT- Unternehmen daraus ergeben, dass die Kunden nach dem Inhalt von NDA´s die Etablierung und Überwachung von Maßnahmen fordern, die die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen sicherstellen. Und im […]

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IT-Recht: IT Projekt auf gemieteter Standardsoftware Teil I

Im Rahmen der „on prem“ Projekte wird Software normalerweise verkauft und diese Standardsoftware wird nach den Wünschen des Kunden angepasst oder es werden neue Komponenten programmiert. Dieses Modell kennen Juristen aus dem Baurecht. Standardbauteile werden geliefert und vor Ort zusammengebaut und individuell angepasst.  Juristen nennen das einen Werkliefervertrag. Werklieferverträge werden rechtlich als reine Werkverträge qualifiziert,

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Software-Leasing – die Alternative zum Softwarekauf I

In meiner täglichen Praxis befasse ich mich mit der Vertragsgestaltung von Software-Überlassungsverträgen. Die Anschaffung einer neuen Individualsoftware oder einer teuren Standardsoftware kann für Unternehmen zunächst abschreckend wirken, angesichts der nicht klar kalkulierbaren Zusatzkosten, die mit der Anschaffung einhergehen können.  Auch die Liquidität eines Unternehmens wird durch den Kauf einer Software stark eingeschränkt. Warum Software-Leasing Leasing

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Werkvertragsrecht und die Vergütung des Mehraufwands

Nehmen wir einmal an, Sie, als IT-Unternehmen, werden beauftragt, eine Individualsoftware bei einem Unternehmen zu installieren. Sie setzen sich also zusammen, und beratschlagen, wie die Implementierung einer neuen Software erfolgen kann. Aus juristischer Sicht passiert nun folgendes: Sie und der Auftraggeber schließen einen Vertrag. Da Sie einen Erfolg schulden, wird Ihr Vertrag als Werkvertrag eingestuft

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IT Recht: Von Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung Teil II

Teil II der Serie zu dem Thema 2.) Arbeitsmittel Ein Angestellter arbeitet mit Mitteln des Geschäftsherrn, ein freier Mitarbeiter hat seine eigenen Mittel. Anweisungen des Kunden, der eingesetzte Mitarbeiter dürfe nur mit diesen oder jenen Mitteln arbeiten (also nur das unternehmenseigene Jira, Comsystem etc. verwenden) sind starke Indizien für das Bestehen einer Scheinselbstständigkeit bzw. einer

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IT Recht: Vertragliche Verbesserungen des V Models

In mehreren Beiträgen habe ich dargelegt, daß und warum ich kein Anhänger des V Models bin. Zusammenfassend kann man sagen, daß das V Model Lastenheft – Pflichtenheft – Abnahme mit dem deutschen Werkvertragsrecht eine unglückliche Verbindung darstellt. Das Werkvertragsrecht besagt – und der BGH hat dies in vielen Entscheidungen unterstrichen – daß die Dokumentationen, die

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IT Recht: Von Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung Teil I

In dieser Blogserie geht es um Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung. Die aktuell wesentlichen Indizien, die für das Vorliegen von Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung sprechen, werden erläutert. Die Verunsicherung innerhalb der IT Branche ist groß. Die Regelungen für die Scheinselbständigkeit um die Arbeitnehmerüberlassung sollen eigentlich für den Niedriglohnsektor gelten. Sie erfassen aber auch die IT Branche und führen

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Einwilligung in Newsletter: Voreingestelltes Häkchen reicht für Einwilligung nicht aus (LG München I, Urteil v. 4.6.2018)

Die Wettbewerbszentrale berichtet, gegen einen Online-Shop vorgegangen zu sein, der folgendermaßen gestaltet war: Im Kassenbereich des Online-Shops befand sich auf der rechten Bildschirmseite die Erklärung      „Ja, beraten Sie mich per E-Mail zu Produkten von …, senden Sie mir wertvolle Tipps von Ärzten und Hebammen und aktuelle Rabattaktionen zu … zu“. Diese Erklärung war

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IT-Recht: Gescheiterte Software Projekte: Gewährleistungsrechte und Abnahme

I. Einleitung Nach der Schuldrechtsreform aus dem Jahr 2002 war lange Zeit unklar, ob Gewährleistungsrechte auch schon der Abnahme geltend gemacht werden konnten. Im Jahr 2017 hat der BGH zu diesem Thema eine Entscheidung gefällt: Gewährleistungsrechte können grundsätzlich erst nach der Abnahme geltend gemacht werden. Dieser Blog befasst sich mit dem Thema Störungen im Projekt

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OLG Hamburg: Selektive Vertriebssysteme für Nicht-Luxusgüter können zulässig sein

Das Hanseatische OLG Hamburg hat mit Urteil vom 22.03.2018 (Az. 3 U 250/16) entschieden, dass ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika, Fitnessgetränken und Körperpflegeprodukten selektive Vertriebssysteme einführen darf. Die Herstellerin bezeichnet sich dabei als Vorreiterin für die Nutzbarmachung der Aloe Vera Pflanze als Inhaltsstoff ihrer Produkte, was sie mit einem hohen Marketingaufwand unterstreicht. Der Beklagte ist

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