eCommerce: Schriftformklausel gegenüber Verbrauchern darf Email nicht ausschließen
Werden Verträge online geschlossen und abgewickelt, darf für die Kündigung desselben keine strengere Form vorgesehen werden. Das entschied das OLG München und untersagte damit den Ausschluss der einfachen Email als Mittel der Kündigung (OLG München, Urteil vom 09.10.2014 – 29 U 857/14). Das Gericht bestätigte damit seine schon im Jahr 2013 beschrittene Linie (vgl. hierzu […]
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