IT-Recht: Anpassung und Erstellung von Software unterliegt Werkvertragsrecht
Ein Vertrag, zu dessen Schwerpunkten individuelle Programmierleistungen, z.B. die Herstellung bzw. Anpassung einer den besonderen Bedürfnissen des Anwenders entsprechenden Software ist als Werkvertrag zu qualifizieren. In klaren Worten hat das OLG Düsseldorf diese Auffassung bestätigt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2014 – I-22 U 134/13). Die lange Zeit unbestrittene Auffassung, nach der die individuelle Anpassung von […]
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