eCommerce: Widerrufsbelehrung auf Webseite ist unwirksam
Im E-Commerce mit Verbrauchern bestehen umfangreiche Informationspflichten des Online-Händlers. Er muss den Verbraucher zum Beispiel über das Bestehen seines Widerrufsrechts informieren. Immer wieder taucht dabei die Frage auf, ob die Abrufbarkeit dieser Informationen auf der Webseite des Händlers allein ausreicht.