Compliance: Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der GmbH
In einer Grundsatz-Entscheidung hatte sich der BGH mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen der Geschäftsführer einer GmbH persönlich für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft haftet. Dies wird künftig nur noch in Ausnahmefällen zu befürchten sein, eine allgemeine Haftung lehnten die