Wettbewerbsrecht: Werbung mit Verbraucherrechten
Bei der Werbung mit Verbraucherrechten ist Vorsicht geboten. Das gilt vor allem dann, wenn keine über die gesetzlichen Pflichten des Unternehmers hinausgehenden Rechte gewährt werden. Erweckt die Werbung den Eindruck, als handele es sich bei diesen Rechten um Besonderheiten des