Unser Blog

Markenrecht: Apps kommt Titelschutz zu

Mit dem OLG Köln hat ein weiteres Gericht anerkannt, dass Apps sog. Werktitelschutz zukommen kann. Damit werden die Applikationen insoweit z.B. Filmen oder Büchern gleichgestellt. Der Werktitelschutz aus § 5 Abs. 3 MarkenG verleiht seinem Inhaber ein Abwehrrecht gegen die

Mehr lesen »
Nach oben scrollen