Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO verletzt: drei Wochen ist zu lang, Arbeitsgericht Duisburg
Das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 03.11.2023 ist in zweierlei Hinsicht interessant. Zum einen hat das Arbeitsgericht klargestellt, wie die Monatsfrist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO (der sich auch auf die Auskunftserteilung des Art. 15 DSGVO bezieht) zu interpretieren