Wettbewerbsrecht: Gutscheinaktion mit Rabatten der Konkurrenz
Eine ungewöhnliche Werbekampagne startete die Drogerie-Kette Müller vor einiger Zeit. Sie bot Verbrauchern an Rabatt-Coupons der Konkurrenten dm, Rossmann und Douglas ebenfalls einzulösen. Dies hielt ein Wettbewerbsverein für eine unzulässige Behinderung der Konkurrenz und klagte. Das LG Ulm wies die