Wettbewerbsrecht: Fahrdienst einer Augenklinik ist unzulässiges Angebot
Die Voraussetzungen für die Werbung für medizinische Leistungen sind nach wie vor streng. Patienten sollen hier vor unsachlicher Beeinflussung bei der Frage, ob und wo sie sich in Behandlung begeben, geschützt werden. Mit gut gemeinten Angeboten können Ärzte und Kliniken