DSGVO für IT Unternehmen II
II Verarbeitungsverzeichnis An dieser Stelle ein ausdrücklicher Hinweis. Ich weiche hier von den Vorstellungen der herrschenden Ansicht (so nennt man die Mehrheit der publizierenden Juristen) ab. Die DSGVO besagt, daß der Verantwortliche ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen hat. Hinter diesem Begriff