Auskunft an Betroffene nach DSGVO: Wann bestehen begründete Zweifel an der Identität?
Bekannterweise müssen Unternehmer nach Art. 15 DSGVO Auskunft erteilen, sofern sich ein vermeintlich Betroffener an ihn wendet und ihn auffordert, mitzuteilen, ob und wie seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Eine entscheidende Frage, die sich dabei stellt, ist, wie die Identität