IT-Recht: P2B VO der EU: Pflichten für Plattformbetreiber
I. Die P 2 B Verordnung – Einführung Die P2B (plattform2Consumer) VO der EU vom 20.6.2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz regelt zusätzliche Anforderungen für Plattformen, die ihre Dienste gewerblichen Kunden anbieten, damit diese Verträge mit Verbrauchern abschließen