Unberechtigte Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
BGH – Urt.v.23.1.2008 §§ 439. Abs.1 BGB, 280 Abs. 1 BGB Macht der Käufer unberechtigt Mängelgewährleistungsansprüche geltend, so stellt dies eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer fahrlässig nicht erkannt hat, daß die Ursache für den Mangel