IT-Recht: Keine Verkehrssicherungspflicht für den Admin C
Nach der BGH Entscheidung „Jugendgefährdende Medien bei Ebay“ stellt sich die Frage nach der Haftung der einzelnen Berufsgruppen neu. Der BGH hatte in dieser Entscheidung rechtsfortbildend erkannt, daß im Wettbewerbsrecht eine Verkehrshaftung für die Handlungen Dritter bestehen solle. Ich bin darauf