Die Bindung Nationaler Gerichte an einer Beurteilung eines Europäischen Gerichts
Einführung Marken unterliegen regelmäßig der Prüfung, ob sie die erforderliche Unterscheidungskraft aufweisen. Obwohl das Deutsche Patent- und Markenamt keine Prüfung der relativen Schutzhindernisse vornimmt, wird jede Marke im Hinblick auf die Unterscheidungskraft in Bezug auf die in Anspruch genommenen Waren