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Urheberrecht: Urheberrechtsschutz für Designwerke deutlich aufgewertet

Der BGH hat unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung den Urheberrechtsschutz für Designwerke deutlich erweitert (Urteil vom 13.11.2013 – I ZR 143/12 – Geburtstagszug). Designer können nun unter anderem auch nachträglich Vergütungsansprüche geltend machen. Die Folgen für Web-Designer oder Gestalter

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Markenrecht: Begriffliche Unterschiede bei klanglicher Ähnlichkeit

Es bleibt dabei: Begriffliche Unterschiede fallen bei einer klanglichen Ähnlichkeit zwischen Marken und identischen Warenverzeichnissen nicht entscheidend ins Gewicht. Dies gilt selbst dann, wenn – wie im Gesundheitssektor – von einer erhöhten Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise auszugehen sei. Dies entschied

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