Autorenname: Stefan G. Kramer

DSGVO für IT Unternehmen II

II Verarbeitungsverzeichnis An dieser Stelle ein ausdrücklicher Hinweis. Ich weiche hier von den Vorstellungen der herrschenden Ansicht (so nennt man die Mehrheit der publizierenden Juristen) ab. Die DSGVO besagt, daß der Verantwortliche ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen hat. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein Dokument, das den Istzustand der Datenverarbeitung erfaßt. Nach einer bestimmten Matrix sollen […]

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Datenschutzrecht: Wichtige Changes ab dem 25.5.2018 in IT Verträgen

SACHVERHALT In vielen Gesprächen der letzten Monate habe ich den Eindruck gewonnen, daß viele Geschäftsführer / Vorstände von IT Unternehmen der Auswirkung einer ganz wichtigen Änderung nicht bewusst sind,  die sich aus der DSGVO ergibt: Sofern ein Tatbestand der Auftragsverarbeitung (nahezu identisch zu dem Tatbestand der Auftragsdatenverarbeitung) vorliegt, sind die IT Unternehmen ab dem 25.5.2018

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Lizenzmetriken – Kostenfallen für Auftraggeber und Softwarehändler II

II Rechtliche Aspekte 1.) Lizenzmetriken des Urhebergesetzes Den Begriff Lizenzmetrik habe ich an anderer Stelle erklärt. Es geht um eine Matrix, aus der sich die Preise für die Nutzung von Software ergeben. Wie erklärt, funktioniert das Urhebergesetz recht einfach. a.) Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Rechten. Das eine sind die Urheberrechte, die wir hier

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Lizenzmetriken – Kostenfallen für Auftraggeber und Softwarehändler I

Lizenzrecht – Kostenfallen für Auftraggeber und Softwarehändler I I Einführung Im Moment stark diskutiert werden Lizenzmetriken, die eine „indirekte Nutzung“ von Software unter eine Kostenpflicht stellen. Indirekte Nutzung bedeutet dabei, daß ein externes technisches System auf eine Software zugreift. Der Hersteller dieser Software verlangt nun Geld dafür, daß seine Software „genutzt“ wurde und verlangt eine

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IT- Recht: Nachahmung von Software

Dieser Blog befasst sich mit den Konsequenzen einer Entscheidung des BGHs vom 14. September 2017 zur nachschaffenden Übernahme technischer Lösungen. Diese Entscheidung erging zum § 4 Nr. 3a UWG – also dem Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs – und hatte eine transportable Federschirmleuchte zum Gegenstand, wie sie zum Beispiel die Feuerwehr zum Absperren von

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IT Recht: Rechtliche Aspekte des Prototyping Teil 3

III. Abnahme, Changes und vereinbarte Beschaffenheit Ganz wichtig: Die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB ist der Prototyp am Ende des letzten Zyklus plus die Dokumentation am Ende des letzten Zyklus. Nichts anderes. Und dieses ist auch so in dem Vertrag festzulegen. Der BGH sagt im Baurecht, dass entscheidend immer die

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IT- Recht: Der rechtliche Aspekt des „Prototyping“ Teil 2

Juristische Aspekte und Prototyping Juristisch betrachtet beginnt das Prototyping damit, dass der Soll-Zustand (Juristen sprechen von der vereinbarten Beschaffenheit) durch den Prototypen in seiner Version 1.0 beschrieben wird. Der Kunde testet nun in mehreren Phasen den Prototypen und überprüft, ob dieser die Funktionen und Eigenschaften aufweist, die der Kunde bei der Realisierung seine Geschäftsprozesse erwartet

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IT- Recht: Der rechtliche Aspekt des „Prototyping“

In dieser Blogserie geht es um den Zusammenhang zwischen dem juristischen Begriff der „Abnahme“ im Werkvertragsrecht unter Struktur des Projektvertrags, wenn die Parteien sich auf das sogenannte „Prototyping“ geeinigt haben. Drei Teile gibt es. Generelles Einer der größten Fehler bei der Erstellung von IT-Verträgen besteht darin, dass die Rechtsanwälte den Verträgen Regelungen zu Grunde legen,

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Das neue Werkvertragsrecht und seine Relevanz für IT- Projektverträge – Kritik –

-Kritik- Wie schon an anderer Stelle dargestellt, tritt am 1.1.2018 ein neues Werkvertragsrecht in Kraft. Das Werkvertragsrecht ändert sich, weil das Bauvertragsrecht in wesentlichen Teilen geändert wird. Ich hatte die Änderungen schon in 2 Blogs aufgezeigt. Wie zu zeigen sein wird, bedeuten die Änderungen im Ergebnis keine Verbesserung. In Zukunft wird man aber bei der

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