Wettbewerbsrecht: Vertragsstrafeversprechen mit Obergrenze
Um nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung die Wiederholungsgefahr für einen neuerlichen gleichartigen Verstoß entfallen zu lassen, muss der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Das bedeutet, er muss dem Abmahnenden zusagen, bei nochmaliger Zuwiderhandlung diesem eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Will der Abgemahnte das Risiko durch eine Obergrenze deckeln, sind besondere Voraussetzungen zu beachten, wie das […]
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