Wettbewerbsrecht: Kennzeichnungspflicht nach ElektroG ist Marktverhaltensregel
Elektrogeräte, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, sind mit einer Herstellerangabe nach § 7 ElektroG zu versehen. Diese muss dauerhaft mit dem Gerät verbunden sein. Streitig war bis zuletzt immer wieder, ob kleine Klebefähnchen diesem Kriterium genügen. Außerdem war im Streit, ob es sich bei der Vorschrift um eine Marktverhaltensregel handelt, die auch von […]
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