Wettbewerbsrecht: „Energydrink“ keine gesundheitsbezogene Angabe
Verbraucher sollen über gesundheitsfördernde Eigenschaften von Lebensmitteln nicht getäuscht werden. Deswegen hat die EU in der sogenannten „Health Claims“-Verordnung festgelegt, dass solche Angaben nur unter bestimmten engen Voraussetzungen zulässig sind – insbesondere müssen sie nachweislich korrekt sein und dürfen auch nur entsprechend einer Liste vorformulierter Angaben benutzt werden. Gänzlich unzulässig sind gesundheitsfördernde Angaben auf höherprozentigen […]
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