Wettbewerbsrecht: Irreführende Angaben
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt irreführende geschäftliche Handlungen in § 5 UWG. Die Definition einer irreführenden Handlung lautet: Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthält. Das UWG listet sodann eine Vielzahl von Angaben auf, über die irregeführt werden kann. Diese werden in der Regel […]
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