Domains, Grundlagen

Domains, Teil I.

 

Adressvergabe

 

 

Wer sich, seine Produkte oder Dienstleistungen im Internet präsentieren will, braucht eine Internetadresse. Diese Internetadresse ist faktisch ein Zuordnungscode, unter dem ein bestimmter Rechner im Netz gefunden werden kann. Der Zuordnungscode selbst – das so genannte TCP/IP Protokoll stammt vom Cern und wurde für den Fall des atomaren Erstschlags erfunden. Man ging damals davon aus, dass im Falle eines atomaren Erstschlags durch den Gegner zentrale Knotenpunkte der Kommunikation gestört werden und ersannen einen Weg, wie Informationen dezentral von einem Ort zum anderen geführt werden konnten, ohne auf eine bestimmte Kommunikationsleitung angewiesen zu sein. Das Internet funktioniert noch heute nach dem Muster,  bestimmte Informationen zu zerlegen und die einzelnen Informationsbrocken über verschiedene Wege zum Adressaten gelangen zu lassen, wo sie wieder zusammengefügt werden. Damit die Informationen an bestimmte Rechner gelangen können, muss man diesen Rechner natürlich eindeutig identifizieren können. Dieses funktioniert über die Internetadresse. Es ist klar, dass eine Internetadresse nur einmal vergeben werden kann, damit keine Zuordnungsverwirrung entsteht. Zu diesem Zweck taten Unternehmen im Auftrag der US Regierung zusammen und gründeten die so genannte ICANN.

 

Bedeutung der ICANN

 

Die ICANN ist unter anderem für die Vergabe und Verwaltung von IP Adressen und Top Level Domains zuständig. Top Level Domains sind die Buchstabenkombinationen rechts neben dem Punkt. Die IP Adressen selbst kennen Sie unter dem Wort Domains. Unsere IP Adresse heißt z. B. anwaltskanzlei-online.de und besteht in Wahrheit aus einem Zahlencode. Die Top Level Domain unseres Internetangebotes lautet .de. Weitere Top Level Domains sind eu, fr (Frankreich), dk (Dänemark) etc. Es gibt neben den länderspezifischen Top Level Domains noch bestimmte sachlich geordnete Top Level Domains. Diese sind com (Commerziell) net (Angebot mit Internetbezug), org (Angebote für nicht Kommerzielle Organisationen), int (internationale Organisationen), info (Informationsdienste), biz (Unternehmen), name (natürliche Personen oder Familien), pro (bestimmte Berufsgruppen, auch Anwälte).

 

Bedeutung der deutschen NIC (DENIC), zulässige Inhalte von Domains

 

Die Vergabe der Domains mit der deutschen Kennung .de – also der deutschen Domains – erfolgt unter dem Regime der Denic e.G. Die Denic hat festgelegt, dass ein gültiger Domainname mindestens aus drei und maximal aus 63 Buchstaben, Ziffern und Bindestrich bestehen darf. Zwischen Groß- oder Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Nicht erlaubt sind die Namen von bestehenden Top Level Domains, Abkürzungen mit nur einem oder zwei Buchstaben und deutsche Kfz-Kennzeichen. Umlaute und Sonderzeichen gibt es seit dem 01.03.2004.

 

Die Denic ist nicht für Rechtsverletzungen durch Markenverletzungen verantwortlich

 

Die Denic selbst ist für marken- und namensrechtliche Folgen der Registrierung nicht verantwortlich. Der Kunde muss der Denic gegenüber versichern, dass er die rechtlichen Vorgaben geprüft und eingehalten hat. Die Denic verwaltet eine Adressdatenbank. Das kann man sich genau so vorstellen, dass jeder einzelnen Domain ein bestimmter Inhaber zugewiesen ist. Ob eine von Ihnen begehrte Domain noch verfügbar ist, können Sie unter Verwendung der Internetadressen www.denic.com  oder www.speednames.com überprüfen.

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