Programmieren mit KI und Urheberrecht Teil I

Programmieren mit KI und Urheberrecht Teil I

In der FAZ (31.10.2024) stand heute morgen ein Interview mit dem CEO von GitHub zu dem Thema: KI wird die Arbeit von Programmierern nicht überflüssig machen, diese werden lernen mit der KI umzugehen und dann zwei Wege haben. Sie können den Prozess der Programmierung automatisieren (gemeint, eine KI einsetzen) oder selbst den Code bearbeiten.

Grund genug sich mal mit der Frage zu beschäftigen, wie sich in Zukunft der Urheberschutz von Software gestalten wird, wenn Software auch mit KI geschrieben wird.

I Grundsatz: Der Output der KI unterfällt nicht dem Urheberrecht.

Das Urheberrecht dient dem Schutz des Werkschaffenden. Ein urheberrechtlich geschütztes Werk – also auch Software – entsteht durch die Handlung eines Menschen. Während man früher zu dem Thema „Qualität der Werkschöpfung“ unsinnig niedrige Schwellen aufgebaut hat – wenige Zeilen Source reichen aus, damit ein Angestellter Programmierer, der codiert durch das Gesetz geschützt wird wie Picasso oder Mozart – entsteht nun in der Welt der KI ein anderes Phänomen:  Der Schutzbereich wird sich drastisch verkleinern.

Das liegt daran, dass das Gesetz den Akt eines Menschen zum Inhalt des Schutzes macht. Ein Werk nach § 2 Abs.2 UrhG liegt nur dann vor, wenn ein geistiger Schöpfungsakt vorliegt. Dieser Schöpfungsakt muss laut Juristen ein Resultat eines selbstbestimmten und kreativen Entscheidungsaktes sein. Die Kreativität wird durch die Individualität bedingt. Der Akt der Werkschöpfung ist in der Sprache der Juristen ein Realakt (also eine Handlung eines Menschen). Damit ist nicht gesagt, dass der Mensch alles allein machen muss. Aber er muss die Lenkungsgewalt haben, die ihm eine unbeschränkte Herrschaft über den Schaffungsprozess verschafft. Anders gesagt: Der Mensch muss die fachlichen Anforderungen vorgeben.

In einem anderen Blog habe ich geschrieben, dass die KI, die die KI Verordnung der europäischen Union meint sich dadurch auszeichnet, dass das Programm allein die fachlichen Anforderungen findet, aufgrund derer es die Ergebnisse generiert. Der Mensch stellt eine Frage, bekommt aus einem bunten Kessel Gemischtes ein Ergebnis und wenn das passt, heißt es das Programm sei „aber“ intelligent. Dieser Prozess hat nichts mit dem Schöpfungsprozess zu tun, den das Urheberrecht in das Zentrum des Schutzes stellt. 

Einen Prompt zu schreiben reicht nicht aus, um Urheber zu sein. Genauso wenig wie ein Auftraggeber Urheber des technischen Werkes Software wird, wenn er eine fachliche Anforderung stellt; genauso wenig wird ein Programmierer zum Urheber, wenn er eine KI startet um eine Aufgabe zu lösen.

Auch die anschließende Auswahl „das hast Du aber gut gemacht“ reicht nicht aus, um Urheber zu sein. Der Gast, der den Koch lobt wird nicht zum Koch. Mangels persönlichem Schöpfungsakt ist ein Programm, dass durch KI geschrieben wird, nicht vom Urheberrecht geschützt.

II: Ausnahme? Was, wenn ich die KI als Instrument für meine Kreativität verwende?

Natürlich wird der Fotograf auch dann durch das Urheberrecht geschützt, wenn er eine Kamera benutzt. Und in der Kamera gibt es viel Software. Musik wird heute mit viel Software geschrieben und selbst in den Mikrophonen kommt Software zum Einsatz. Grundsätzlich ist der Einsatz von Werkzeugen möglich, man wird trotz des Hilfsmittels Urheber.

Grundsätzlich aber bleibt es dabei: Sofern der Mensch nur eine Maschine in Gang setzt, die selbst die fachliche Anforderung  findet und umsetzt, ist es keine urheberrechtliche Schöpfung. Ausnahmen können dann bestehen, wenn jemand in der Steuerung der Prompts die Maschine selbst so steuert wie ein Werkzeug. Das ist aber die Ausnahme. Sofern die KI autonom die fachlichen Anforderungen finden soll, ersetzt sie den Menschen. Weil sie kein Mensch ist, wird der Bediener der Maschine nicht wie ein Mensch geschützt.

Im zweiten Teil des Blogs gehe ich auf zwei Fallgestaltungen ein, die die Probleme beim Einsatz von KI unter Berücksichtigung des Urheberrechts sichtbar machen:

1.)  Wie weist man in einem Prozess nach, die Rechte an einer Software seien durch unzulässige Nutzung verletzt worden?

2.) Was geschieht, wenn die KI bei Wettbewerbern denselben Code erstellt?

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