Sie haben ein Produkt und jeder soll wissen, dass es zu Ihrer Firma gehört. Um einen Wiedererkennungswert zu schaffen, denken Sie sich einen passenden Namen für das Produkt aus. Sie betreiben ein kostenintensives Marketing und investieren in die Qualität des Produkts.
Was natürlich nicht fehlen darf, ist die dazugehörige Markenanmeldung. Wenn Sie schlau sind, kümmern Sie sich darum, bevor oder spätestens während das Produkt auf den Markt kommt. Sie können aber auch später noch die Markenanmeldung vornehmen.
Sie können die Markenanmeldung auch alleine vornehmen. Inzwischen sind die Online-Portale z.B. bei dem DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder dem EUIPO (European Intellectual Property Office) auch für Laien bedienbar.
Wir geben Ihnen hier ein paar Ratschläge an die Hand, damit Sie nicht in die großen Fettnäpfchen treten.
Recherchieren Sie vor der Markenanmeldung, ob es Produkte gibt, die einen identischen oder ähnlichen Namen haben.
Zum einen kann es passieren, dass andere Produkte mit identischen oder ähnlichen Namen ebenfalls einen eingetragenen Markennamen tragen. Zum anderen kann es aber auch passieren, dass z.B. das Wort oder Bild nicht als Marke eingetragen ist, aber einen ähnlichen Schutz genießt (z.B. als Unternehmenskennzeichen)
Sie können nie genug recherchieren. Sie können auch eine Kanzlei mit der Markenrecherche beauftragen. Einen vollständigen Schutz vor einem Widerspruch oder eine Abmahnung kann Ihnen aber niemand garantieren. Allerdings können Sie das Risiko erheblich minimieren.
Denken Sie daran, dass Sie durch die Anmeldung einer Marke jedem anderen verbieten können, für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen diesen Markennamen oder dieses Markenzeichen zu verwenden.
Aus diesem Grund ist es Ihnen verwehrt, ein Monopol auf beschreibende Wörter oder Bilder zu halten. Sie können keine beschreibenden Begriffe oder Bilder für Ihr Produkt anmelden.
Rein beschreibend ist nicht nur der Ausdruck für die jeweilige Ware oder Dienstleistung selbst (z.B. „Carwash“ für eine Autowaschanlage oder einen Autoreiniger). Rein beschreibend können auch Eigenschaften Ihres Produkts sein. Beliebt ist z.B. der Begriff „Eco“. Ein Blick ins Markenregister verrät, dass es unzählige Marken mit diesem Begriff gibt, die nicht eingetragen wurden, weil die Marke rein beschreibend ist (z.b. eco-PEN, Eco-Scan, eco estate, Airclean Eco, Eco Couture, Eco Drive, usw.).
Also lassen Sie ihrer Phantasie freien Lauf und erfinden Sie eine Marke, die sich von anderen Produktnamen abhebt.
Jede Marke wird für bestimmte Waren- und/oder Dienstleistungen eingetragen. Danach bestimmt sich der Schutzumfang.
Bei der Klassifizierung können Sie tatsächlich einiges falsch machen. Das merken viele Anmelder nicht einmal, denn wie bereits geschrieben, sind die Anmeldeportale wirklich selbsterklärend und bei der Klassifizierung gibt es eine Suchfunktion, die es Ihnen ermöglicht, Ihre eigenen Begriffe einzugeben, so dass Sie eine Liste erhalten, durch die Sie sich durchklicken können.
Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Registrierung nicht ergänzen können. Ist die Marke einmal angemeldet, können Sie nur noch Einschränkungen vornehmen. Wenn Sie also Ihre Produktpalette in Zukunft erweitern wollen, können Sie das entweder jetzt schon bei Ihrer Markenanmeldung berücksichtigen, oder Sie müssen später eine weitere Marke anmelden.
Wenn Sie die Klassifikation von Nizza verstanden haben und die entsprechende Rechtsprechung hierzu kennen, dann ist die Gefahr gering, Fehler zu machen. Vielleicht haben Sie aber auch Glück und wählen die richtigen Begriffe aus. Häufig ist es aber so, dass Mandanten zu mir kommen, weil sie jemanden abmahnen wollen, der vermeintlich ihre Marke verletzt. Und dann passiert es nicht selten, dass ich kein abmahnfähiges Verhalten des Wettbewerbers feststelle, weil die Marke unseres Mandanten nicht für diese Produkte angemeldet ist.
Dieses Dilemma kann unter Umständen viel Geld kosten, wenn der Wettbewerber durch sein Verhalten Kunden auf sein Produkt lenkt und Sie nichts dagegen tun können. Ihre Marke ist trotz vieler Investitionen in diesem Moment nichts wert.
Denken Sie daran, sich die jeweilige Domain zu sichern. Das ist ein großes Thema bei Markenanmeldungen und wird häufig zu spät berücksichtigt.
Unsere Leistungen
Wir führen Markenrecherchen durch und beraten Sie bei der Prüfung der Eintragungsfähigkeit und der Klassifizierung Ihrer Marke. Diese Leistungen können kurz und knackig, oder auch umfassend und hochwertig sein.
Außerdem begleiten wir Sie bei dem Anmeldeprozess, z.B. wenn das Markenamt der Auffassung ist, dass die Marke nicht eintragungsfähig sein soll oder wenn ein Mitbewerber einen Widerspruch gegen Ihre Marke einlegt.
Denken Sie daran: Die Marke eines Unternehmens kann je nach Investition ein sehr hohes Gut sein. Ein umfassender Schutz ist dabei das A und O.