Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen im Namen der Constantin Film Verleih GmbHwegen angeblich unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerkes ab.
Dem von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Filmwerk „Resident Evil: Afterlife (3D Film)“ im Februar 2011 illegal auf einem sog. Peer-2-Peer Netzwerk (Tauschbörse) zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 956,00 als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Den Vorwurf einer derartigen Urheberrechtsverletzung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseitelegen.
Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
- Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.
- Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.
- Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.
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Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.
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