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Im Bereich des Vergaberechts geht es um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch private und öffentliche Unternehmen (Auftraggeber). Diese Vorschriften und Regelungen gelten für den Einkauf von Gütern und Leistungen und die Vergabe von Konzessionen.
Das Vergaberecht bedient sich von Verordnungen über Richtlinien bis hin Gesetzen.
Maßgeblich für die Vergabe und die anzuwendenen Rechtsgrundlagen sind zumeist Schwellenwerte.
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