Amazon nutzt marktbeherrschende Stellung bei Sperrung eines Amazon-Kontos aus, LG Hannover, 22.07.2021

Unzulässige Sperrung

In dem hier entschiedenen Eilverfahren vor dem LG Hannover vom 22.07.2021 (Az. 25 O 221/21) hat Amazon das Konto eines Verkäufers, mit dem Amazon einen Vertriebsvertrag abgeschlossen hat, gesperrt. Begründet hat Amazon dies mit der pauschalen Begründung, es seien Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen seitens des Verkäufers erfolgt.

Nach Art. 4 Abs. 1 VO (EU) 2019/1051 (pdf) (Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten) muss ein Online-Vermittlungsdienst im Falle einer Einschränkung oder Aussetzung eines gewerblichen Nutzers vor oder gleichzeitig mit Wirksamwerden der Aussetzung oder Einschränkung die Entscheidung begründen, und zwar auf einem dauerhaften Datenträger.

Amazon hat somit mit seiner pauschalen Begründung gegen Art. 4 Abs. 1 VO (EU) 2019/1051 verstoßen.

Unzulässige Anordnung der Entsorgung der Lagerware

Amazon ließ aber nicht nur das Konto des Verkäufers sperren, sondern ordnete auch die Entsorgung bzw. Warenvernichtung der in den Logistikzentren von Amazon gelagerten Waren für den Fall an, dass in den nächsten 30 Tagen kein Remissionsauftrag gestellt werde. Auch hier war der Antrag des Verkäufers, Amazon dies zu untersagen, zulässig und begründet. Hier war der Verkäufer nämlich nicht in der Lage, auf sein Verkäuferkonto zuzugreifen. Der Remissionsantrag war aber offenbar nur über dieses Verkäuferkonto möglich.

Anmerkung

In den letzten Jahren hat sich Amazon einige Gerichtsprozesse eingehandelt. Oft musste Amazon in seine Schranken gewiesen werden.

Die Kommunikation mit Amazon ist zwar möglich, aber die Kommunikationswege sind deutlich eingeschränkt. Normaler Schriftverkehr (per Post oder per Email an allgemein zugängliche Email-Adressen wird nicht selten ignoriert. Dafür reagiert Amazon relativ schnell bei Nachrichten über das Verkäuferkonto. Wenn der Zugang zum Verkäuferkonto allerdings gesperrt ist, bleibt zu Vermeidung von vollendeten Tatsachen (wie z.B. die Vernichtung von Lagerware) nur noch der Weg über die Gerichte.

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