IT Recht: Von Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung Teil II

Teil II der Serie zu dem Thema

2.) Arbeitsmittel

Ein Angestellter arbeitet mit Mitteln des Geschäftsherrn, ein freier Mitarbeiter hat seine eigenen Mittel. Anweisungen des Kunden, der eingesetzte Mitarbeiter dürfe nur mit diesen oder jenen Mitteln arbeiten (also nur das unternehmenseigene Jira, Comsystem etc. verwenden) sind starke Indizien für das Bestehen einer Scheinselbstständigkeit bzw. einer Arbeitnehmerüberlassung.

3.) Eingliederung

Der Fremde gilt als Angestellter, wenn er in den Betrieb des Kunden eingegliedert ist. Auch hier fehlt es an einer stimmigen Tatbestandsbeschreibung, auch hier werden viele Indizien herangezogen.

a.) Erforderliche Umgebung

Ein starkes Indiz für das Bestehen einer Scheinselbstständigkeit / Arbeitnehmerüberlassung ist immer die Abhängigkeit vom Bestehen bestimmter technischer und/oder organisatorischer Voraussetzungen. Stellen Sie sich immer vor, dass ein selbständiger? Handwerker alles mitbringt, was er zum Reparieren der Heizung braucht, während  der Angestellte nur dann arbeiten kann, wenn ihm ein Fahrzeug, Handwerkskoffer etc. gestellt werden. Ein Selbstständiger ist davon abhängig, dass das Objekt seiner Arbeit vorhanden ist. Alles andere bringt er selbst mit. Soweit die Theorie.

Diese Theorie geht dann soweit, dass ein Indiz für eine Eingliederung auch dann bestehen solle, wenn die Arbeit des Mitarbeiters nur gemeinsam mit Angestellten des Kunden verrichtet werden könne. Also sei beim „Scrum“ immer eine Gefahr gegeben, weil ja die Arbeitsgruppen aus Mitarbeitern des Auftragnehmers wie auch des Auftraggebers bestünden. Ich halte das für falsch. Das Gesetz hat die Situationen im Auge, in denen bestimmte Personen nebeneinander am Fließband arbeiten. Die notwendige Zusammenarbeit von Menschen ist sicher nicht gemeint, wenn ein Informationsaustausch auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann. Wenn ich Schulungen bei meinen Kunden gebe, werde ich nicht deshalb zum Scheinselbstständigen, weil andere Menschen mir Fragen stellen oder zuhören und wir gemeinsam an bestimmten Problemen arbeiten.

b.) Gleiche Arbeitsmittel

Strikt zu vermeiden seien auch die Nutzung der hausinternen E-Mail, Telefone, Kaffeeküchen etc. Das Gesetz führt hier zu absurden Blüten, die stark an die Nazizeit oder Apartheit erinnern. Angeblich wird bei einem deutschen Luftfahrunternehmen (wer mag das sein?) durch Anbringen von Klebebändern auf dem Boden des Flurs den Leiharbeitern bedeutet, dass Sie nur eine Seite des Flurs benutzen dürfen und die Angestellten nur die andere Seite. Bei Automobilherstellern werden Menschen in andere Kleidung gesteckt. Und ich frage mich wirklich, wann es soweit sein wird, dass auf der Kleidung wieder Zeichen über dem Herzen zu tragen sein werden, um den Unterschied zwischen Angestelltem und Leiharbeiter zu verdeutlichen.  Jedenfalls wird auch durch solche Mittel versucht, ein Indiz zu setzen.

c.) Übernahme von genuinen Arbeiten im Produktionsprozess

Dieses Indiz spielt immer dann eine Rolle, wenn der Auftraggeber selbst Angestellte beschäftigt, die bestimmte Aufgaben wahrnehmen können, aber personell unterbesetzt ist. Also: Der Auftraggeber hat IT- versierte Angestellte, aber leider zu wenige und deshalb will er in bestimmten Perioden seinen eigenen Personalstamm ergänzen. Das ist tatsächlich ein starkes Indiz, wenn wiederholt Angestellte überlassen werden.

Das IT- relevante Problem ist aber meist, dass für spezifische IT- Systeme kompetente Mitarbeiter fehlen, die bestimmte Anwendungen supporten und administrieren sollen oder auf bestimmten Systemen programmieren oder konfigurieren sollen.

Wenn man hier etwas tun will, könnte man tatsächlich eine Organisationsstruktur des Auftraggebers erstellen um beweisen zu können, dass bestimmte Aufgaben des Auftraggebers niemals durch Angestellte besetzt wurden oder werden.

d.) Eigene unternehmerische Aktivität

Das ist ein Indiz, das eigentlich nur bei der Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit eingesetzt wird.

Wer selbst unternehmerisch tätig ist, hält seine eigene Organisation vor (eigenes Büro, eigene Kommunikation, eigene Bewerbung seiner eigenen Tätigkeit). Bei IT-lern bedeutet das natürlich eher eine eigene Technik in Sachen Hard- und Software als das notwendige Vorhandensein einer Vorzimmerdame.

Wer andere abhängig beschäftigt, ist ebenfalls unternehmerisch tätig, denn das tun Angestellte meist nicht. Angestellte erbringen ihre Leistungen persönlich, nicht durch Dritte.

Und ganz klar: Wer für mehrere Auftraggeber arbeitet, ist tendenziell auch nicht als ein Angestellter zu qualifizieren, sondern kontrolliert und koordiniert seine Ressourcen selbst.

Zu diesem Bereich gehört natürlich auch die Antwort auf die Frage, ob die Person angemessene finanzielle Beiträge für ihre Kranken- und Rentenversicherung bezahlt.

 

 

 

 

 

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