„Pablo Escobar“ nicht als Marke eintragungsfähig, da sittenwidrig

Das Gericht der Europäischen Union (EuGH) hat kürzlich in der Rechtssache T-255/23 (Pressemitteilung, PDF) entschieden, dass der Name „Pablo Escobar“ nicht als Unionsmarke eingetragen werden kann. Diese Entscheidung, die auf einem Antrag der Gesellschaft Escobar Inc. mit Sitz in Puerto Rico (Vereinigte Staaten) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beruhte, wurde mit Blick auf die Verbindung des Namens mit Drogenhandel und Drogenterrorismus getroffen.

Die Gesellschaft Escobar hatte am 30. September 2021 das Wortzeichen „Pablo Escobar“ für ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen als Unionsmarke angemeldet. Doch das EUIPO wies die Anmeldung zurück, da sie gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoße. Dies begründete das EUIPO mit der Wahrnehmung der spanischen Verkehrskreise, die den Namen Pablo Escobar vor allem wegen der Verbindungen zwischen Spanien und Kolumbien am besten kennen.

Der EuGH bestätigte diese Zurückweisung und führte aus, dass der Name Pablo Escobar untrennbar mit dem Drogenbaron und Drogenterroristen verbunden sei, der das berüchtigte Kartell von Medellín in Kolumbien gründete. Trotz etwaiger positiver Taten zu Gunsten der Armen in Kolumbien würde die Verkehrskreise den Namen in erster Linie mit Verbrechen und Leid assoziieren, nicht mit positiven Aspekten.

Der EuGH stützte seine Entscheidung auf die Wahrnehmung vernünftiger Spanier mit durchschnittlicher Empfindlichkeit und Toleranz, die grundlegende moralische Werte und Normen teilen. Diese würden den Namen Pablo Escobar mit Drogenhandel und Drogenterrorismus verbinden und ihn daher als gegen diese grundlegenden Werte verstoßend wahrnehmen.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass das Grundrecht von Pablo Escobar auf Unschuldsvermutung nicht verletzt wurde, obwohl er nie strafrechtlich verurteilt wurde. Denn in der spanischen Öffentlichkeit wird er als Symbol des organisierten Verbrechens wahrgenommen, unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung.

Fazit

Das Urteil zeigt, dass das EUIPO Markenanmeldungen in der Regel konkret prüft und die Bedeutung der Wahrung grundlegender moralischer Werte und Normen bei der Bewertung von Markenanmeldungen berücksichtigt. 

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