Das Erstellen eines Angebots auf dem Amazon-Marketplace wird angesichts der Reichweite von Amazon von vielen Händlern in Anspruch genommen.
Der Amazon-Algorithmus ordnet Bilder der gleichen Kategorie und so kann es passieren, dass einem Händler automatisch Bilder eines anderen Produkts zugeordnet werden.
Hierzu gab es bereits zahlreiche urheberrechtliche, markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten jeglicher Art. Ich selbst habe schon zahlreiche Gerichtsprozesse begleitet, in welchen ich die Systematik und Technik von Amazon erklären musste.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.03.2021
Nun lese ich erneut von einem ähnlichen Fall, in welchem das OLG Frankfurt (Beschluss vom 18.03.2021, Az. 6 W 8/18) beschlossen hat, dass der Amazon-Händler eine Prüfpflicht bezüglich seiner Angebote habe. Dies sah bereits der BGH so (BGH, 03.03.2016, Az. I ZR 140/14), weshalb hier keine Besonderheit in dem Beschluss des OLG Frankfurt zu erkennen ist.
Was bedeutet das für Amazon-Händler
Jeder Amazon-Händler ist für seine Angebote verantwortlich. Wenn die Angebote in irgendeiner Weise, auch durch einen Automatismus, der durch Amazon erzeugt oder bereitgestellt wird, verändert werden, muss sich der Amazon-Händler dies zurechnen lassen. Er kann sich nicht darauf zurückziehen, dass er oder sie keinen Einfluss auf die Veränderung oder Ergänzung gehabt habe.
Der Amazon-Händler muss seine Angebote regelmäßig überprüfen und dies möglichst nachvollziehbar dokumentieren! Es wird von dem Händler erwartet, dass er im Falle einer Veränderung seines Angebots (z.B. durch das Hinzufügen weiterer Fotos, die aber nicht das wiedergeben, was der Amazon-Händler verkauft), die Konsequenzen zieht und ggf. sein Angebot unter der jeweiligen ASIN löscht.
Was bedeutet nun regelmäßiges Prüfen? Hierzu gibt der Beschluss des OLG Frankfurt, aber auch die bisherige Rechtsprechung, keine Anhaltspunkte. Entscheidend ist, dass die Überprüfung dem Händler zumutbar sein muss. So kann es kaum zumutbar sein, wenn der Händler jeden Tag morgens und abends eine Überprüfung vornimmt. Auch eine wöchentliche Überprüfung kann unter Umständen, je nach Größe und Umfang des Angebots nicht zumutbar sein. Auch ist die Prüfpflicht vom jeweiligen Produkt abhängig. Wichtig ist, dass der Händler einen Prozess einführt, in dem er nachweislich regelmäßige Überprüfungen seiner Angebote vornimmt.
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