Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) stellt für nicht-öffentliche Stellen eine Datenschutzerklärung (pdf) für einfache Websites zur Verfügung.
Es handelt sich dabei um eine sehr einfache Datenschutzerklärung für wirklich einfache Homepages. Aber nichts desto trotz kann diese als Muster verwendet werden, nicht zuletzt, weil das LDI NRW kaum eine Datenschutzerklärung beanstanden wird, die nach ihrem Muster aufgebaut ist (es sei denn, es werden Informationen fehlerhaft oder nicht mitgeteilt).
Auch gibt das LDI NRW damit bekannt, wie es die Aufbewahrungsfristen für die verarbeiteten Daten einschätzt. Protokolldateien sollen max. 24 Stunden direkt und ausschließlich für den Admin zugänglich aufbewahrt werden. Danach sollen sie nur noch indirekt über die Rekonstruktion von Sicherungsbändern verfügbar gemacht und max. nach 4 Wochen endgültig gelöscht werden.
Als Rechtsgrundlage gibt das LDI NRW ARt. 6 I f) DSGVO vor.
Sollte Ihre Webseite weitere Funktionen haben oder weitere Tools zum Tracking verwenden, müssen Sie die Datenschutzerklärung erweitern.
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