Aufgrund erhöhter Nachfrage bezüglich der Zulässigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen eines DSGVO – Verstoßes (wir berichteten), stellen wir den Beschluss des LG Würzburg hier im Volltext zur Verfügung.
(Nachtrag 12.10.2018: dieser Beschluss wurde uns freundlicherweise von einer Kollegin zur Verfügung gestellt. Der Abmahnanwalt hatte diesen Beschluss einer seiner Abmahnungen beigefügt).