Internetrecht: Schadensersatz bei vorzeitigem Ende einer ebay-Auktion

Wer eine ebay-Auktion vorzeitig abbricht, ohne dass hierfür einer der in den ebay-AGB genannten Gründe vorliegt, ist dem Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet. Das hat nun in letzter Instanz auch der BGH bestätigt (BGH, Urteil vom 10.12.2014 – VIII ZR 90/14).

Die Konstellation ist oft genug dieselbe: Ob aus Unwissenheit oder aus Versehen stellen Verkäufer bei ebay Produkte ein und geben als Startpreis für die Auktion den Minimalbetrag von 1€ vor. Wird lediglich einmal geboten und droht die Auktion bald abzulaufen, werden die Angebote dann wieder entfernt. Der Bieter geht leer aus, der Verkäufer versucht einen schlechten Deal zu vermeiden.

Diese Praxis mag wirtschaftlich verständlich sein, juristisch korrekt ist sie nicht. Das hat der BGH letztinstanzlich entschieden. Die ebay-AGB gäben genau vor, unter welchen Voraussetzungen eine einmal gestartete Auktion beendet werden dürfe. Die Befürchtung, ein schlechtes Geschäft zu machen, weil ein wertvolles Produkt für gerade einmal 1€ ersteigert werden könnte, gehört ausdrücklich nicht dazu.

Damit – und das ist die bittere Konsequenz – erhält der geprellte Bieter dann einen Schadensersatzanspruch. Dieser richtet sich auf die Differenz zwischen dem gebotenen Preis und dem tatsächlichen Wert des Produkts. So können schnell einmal einige tausend Euro zusammenkommen (vgl. hierzu unseren Blog unter http://anwaltskanzlei-online.local/2014/08/27/ecommerce-ebay-agb-regeln-auch-das-geschaeft-zwischen-verkaeufer-und-kaeufer/).

ebay-Verkäufern muss danach empfohlen werden, bei der Einstellung ihrer Angebote sorgfältig darauf zu achten, dass nicht aus Versehen der Mindestgebotspreis zu niedrig angesetzt wird. Statt einem Bieterwettbewerb kann hier nämlich leicht ein wirtschaftliches Fiasko entstehen.

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