Datenschutz: Unzulässige Datenerhebung bei Jugendlichen
Werden Daten in unzulässiger Weise erhoben, stellt dies einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. Unzulässig kann es dabei insbesondere auch sein, die Unerfahrenheit von Jugendlichen ausnutzen, um so an Adressen für die eigene Produktwerbung zu gelangen. Dies entschied der BGH (Urteil vom 22.01.2014 – I ZR 218/12). Darum ging’s: Eine Krankenkasse richtete auf einer Ausbildungsmesse für Schüler […]
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