Übersicht über die einzelnen Vertragstypen
In Betracht kommen:
Der Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB
Der Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB
Der „Werklieferungsvertrag, § 651 BGB
Das Dienstvertragsrecht, § 611 BGB
1. Das Kaufrecht, § 433 BGB
Im Rahmen des Kaufrechts verpflichtet sich der Verkäufer zur Übereignung eines fertigen Gegenstandes oder zur Übertragung von Rechten. Der Herstellungsprozess selbst wird nicht geschuldet, geschuldet wird die Übergabe einer fertiggestellten Sache. Wichtig: Durch § 651 BGB ist das Kaufrecht anwendbar, wenn die Herstellung und Lieferung von beweglichen Sachen geschuldet ist. Dieser Systembruch wird uns noch stark beschäftigen.
Das Werkvertragsrecht, §§ 631 ff. BGB
Das Werkvertragsrecht beschäftigt sich mit der Herstellung und Verschaffung eines individuellen Werkes und beinahaltet die Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Der Anbieter erstellt für den Kunden das vereinbarte Werk oder leistet erfolgsbezogene Beiträge zu seiner Verwirklichung. Solche erfolgsbezogenen Leistungen können in der Erstellung von körperlichen Arbeitsergebnissen liegen wie auch in der Wiederherstellung der Funktionsweise oder der Veränderung einer Sache. Nebenbei bemerkt können die Arbeitsergebnisse auch in nicht körperlicher Form vorliegen, wie es z.B. bei Computersoftware der Fall ist.
Der Werklieferungsvertrag, § 651 BGB
Das alte Recht, das bis 2002 galt, unterschiedt hinsichtlich der Frage, ob Werk- oder Kaufvertragsrecht anwendbar ist danach, ob eine vertretbare oder nicht vertretbare Sache hergestellt werden sollte. Diese Unterscheidung besteht nicht mehr. Die aktuelle Fassung des § 651 BGB besagt inhaltlich: Falls eine Sache herzustellen ist, gilt a.) Werkvertragsrecht, wenn die Sache fest mit dem Erdboden verbunden ist. Dies ist eine Sache der Verkehrsanschauung und dem Laien nicht ohne weiteres verständlich. Verbunden mit dem Boden meint eher eine konstante chemische oder physikalische Verbindung, wie sie durch den Einbau hergestellt wird. Sie meint nicht, daß die Sache schwer ist. Eine Maschine, die 30t wiegt, ist eine bewegliche Sache. Ein Kabelsystem, das phyisch- chemisch fest mit einer Immobilie verbunden wird und nicht ohne Zerstörung der Verbindung gelöst werden kann, ist es nicht. Werkvertragsrecht in Teilen gilt dann, wenn die Sache b.) individuell für den Auftraggeber hergestellt wird. Auch hier bedeutet das Wort individuell nicht, daß nicht ein Standardprodukt für den Kunden individuell erstellt wäre.
Der Dienstvertrag, § 611
Im Rahmen des Dienstvertrags schuldet der Unternehmer eine Leistung, aber nicht die Erstellung eines Erfolgs.