Am 6.1.2010 wurde die neue Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt bekannt gegeben, die ab dem 1.1.2010 gilt. Sie bringt laut Medienberichten durchschnittlich eine Erhöhung um satte 13 %. Grund hierfür sind die erhöhten Steuerfreibeträge für Kinder, die seit der Unterhaltsreform Grundlage der Düsseldorfer Tabelle sind. Die Erhöhung der Beträge bedeutet nicht nur mehr Geld für Kinder, sondern auch höhere Zahlungen für die Unterhaltsverpflichteten. Denn die aktuelle Erhöhung des Kindesgeldes kompensiert diese Erhöhung nicht vollumfänglich.
Diese neuen Unterhaltssätze könnten aber nur für kurze Zeit gelten, da noch im Sommer 2010 eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum bzw. dem sogenannten Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen erwartet wird. Konkret geht es darum, wie viel Geld einem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf belassen werden muss.
Eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des aktuellen Kindesunterhalts ist zunächst zumindest aus Sicht der Unterhaltsberechtigten geboten.
Unterhaltspflichtige sollten ergänzend prüfen, ob sie aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse in Verbindung mit ihren Verbindlichkeiten und Unterhaltsverpflichtungen den Bereich ihres Selbstbehaltes erreichen oder zumindest dicht dran sind. Ist dies der Fall und wird eine Anpassung des Unterhalts an die neuen Düsseldorfer Tabelle verlangt, sollte eine zeitlich begrenzte Übergangslösung in Betracht gezogen werden. Denn je nach Ausgang des Verfahrens zum Selbstbehalt könnte sonst schon in wenigen Monaten wieder eine Neuanpassung drohen.