eDonkey ist ein Filesharingsystem, das in einer Mischform zwischen einem zentralen und dezentralen Server funktioniert. Die dezentralen Server senden Suchanfragen an die einzelnen Peers im Netz. Ein Tonträgerhersteller klagte dagegen, daß einer seiner Künstler in dem System gelistet war, wodurch Verweise auf illegale Quellen sichtbar werden.
Soweit bekannt, haben sich in Deutschland zwei Gerichte mit dem System eDonkey befasst: Das OLG Düsseldorf und das OLG Köln. Das OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 15.10,2009 erkannt, daß von dem Betreiber eines solchen Systems nicht verlangt werden könne, händisch illegale Inhalte aus Linklisten zu entfernen, auch wenn ihm zuvor konkrete Tatsachen über Urheberrechtsverletzungen mitgeteilt worden seien. Das sieht das OLG Köln (21.9.2007) anders. Das OLG Köln erkannte, daß es angesichts der Sinnlosigkeit von elektronischen Filtermechanismen (die Namen der Dateien können geringfügig geändert werden) u.U. erforderlich sein könne, die beanstandeten Dateien händisch zu selektieren oder den Dienst sogar abzuschalten. Dieser Antagonismus zwischen den Gerichten – Köln konservativ und weitreichend in der Auslegung der Providerpflichten, Düsseldorf weitaus zurückhaltender – hat seine Entsprechung in dem nahezu Antagonismus zwischen der Rechtsprechung des BGH zur Haftung der Internetprovider einerseits und der Gesetzesfassung der §§ 9ff. TMG andererseits. Während nach dem Wortlaut des Gesetzes eine starke Privilegierung der Provider besteht, existiert diese durch die scharfe Rechtsprechung des BGH nicht mehr. Dieser hat – wie der BGH in seinen Entscheidungen zu Markenrechtsverletzungen und Verletzungen des Juegendschutzgesetzes bei eBay darlegte – teilweise notfalls eine manuelle Prüfung vorzunehmen.
Praktisch besehen wird sich das Problem nicht entschärfen lassen. Durch die Wahl des Gerichtsstandes kann sich der Abgemahnte im Wege der negativen Feststellungsklage nach Düsseldorf wenden, während Vertreter der Musikindustrie stets den Weg nach Köln suchen werden. Gute Argumente haben beide.