Softwarerecht – Handel mit Gebrauchter Software

Besprechung der Entscheidung OLG München v.3.7.2008

Das OLG München hat in einer jüngeren Entscheidung erkannt, daß eine Erschöpfungswirkung selbst dann nicht eintritt, wenn der Originaldatenträger vom Verkäufer an der Käufer übergeben wird. Das Gericht vertritt die – umstrittene, siehe die abweichende Ansicht des Hans OLG Urt. 7.2.2007) Ansicht – , daß selbst bei der Übergabe der Originaldatenträger keine Erschöpfungswirkung eintrete, weil derjenige, der die Software erstmalig in den Markt gebracht habe (also der Hersteller oder Händler) nicht die Zustimmung zu einer Vervielfältigung der Festplatte des Käufers der gebrauchten Software gegeben habe.

Rechtslage

Die Rechtslage ist weiterhin unsicher. Die herrschende Ansicht und vermutlich auch die Mehrzahl der deutschen Gerichte geht davon aus, daß ein Handel mit Software, die der Käufer lediglich im Download erhalten habe, nicht zulässig sei. In den Fällen, in denen eine körperliche Version der Software (also der Originaldatenträger) an den Zweitkäufer übergeht und diesem keine Nutzungsmöglichkeit verbleibt, geht die Mehrheit von einer Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software aus. Man sollte sich von der Entscheidung des Münchner Gerichts nicht täuschen lassen. Die Änwälte werden die Angelegenheit nicht zufällig auch in München anhängig gemacht haben.Der Gesetzgeber wird sich der Sache vermutlich im dritten Korb zur Änderung des Urheberrechts annehmen.

Weitere Beiträge

Open Source Compliance Teil V

3.5 Lizenztexte und Urhebervermerke 3.5.1 Lizenztexte Praktisch immer verlangen die OSS- Lizenzen, dass der Text der Lizenz mit der Software gemeinsam übergeben werden muss. Sofern man es als Lieferant richtig machen will, muss man dem Kunden eine BOM (Bill of

Mehr lesen »

Open Source Compliance Teil IV

3.4.2 Einschränkungen  3.4.2.1 Kompatibilität Gerade im Bereich der Kompatibilität der Lizenzen muss man aufpassen. Jede der Lizenzen erlaubt eine Nutzung der Software nur unter Beachtung der eigenen Regelungen. Deshalb entsteht dann, wenn die Komponenten nicht sauber technisch und vertrieblich getrennt

Mehr lesen »

Open Source Compliance Teil III

3. Inhalt des Systems, Inhaltsverzeichnis von Dateien und Komponenten Man prüfe im Schritt 1, welche Komponenten in einem System verwendet werden und zwar inklusive aller Subroutinen.Der Aufwand, der hier zur treiben ist, hat zu einer Trennung von mir und einer

Mehr lesen »
Nach oben scrollen