Künstlersozialabgabe – Muss ich zahlen?

 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet Künstlern und Publizisten einen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Die Künstler und Publizisten, die über die hierfür eingerichtete Künstlersozialkasse versichert sind, zahlen lediglich die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Die andere Hälfte wird zum Teil vom Bund zugeschossen und zum Teil von den Unternehmen getragen, die die künstlerischen und publizistischen Leistungen verwerten.

Gehört Ihr Unternehmen auch dazu? Das KSVG hat die Beitragspflichtigen in § 24 geregelt. Darunter fallen zunächst solche Unternehmen, die typischerweise Kunst verwerten, z.B.:

– Verlage und Presseagenturen

– Theater, Orchester und Chöre

– Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen

– Rundfunk und Fernsehen

– Bild- und Tonträgerhersteller

– Galerien und Kunsthändler

– Varieté- und Zirkusunternehmen

– Museen. 

Auch Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte machen, gehören dazu. Damit sind Werbeagenturen und PR-Unternehmen somit abgabepflichtig.

Neben dieser Auflistung befindet sich auch eine Generalklausel, wonach jedes Unternehmen, das nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilt, abgabenpflichtig ist. Dies setzt voraus, dass das Unternehmen die Werke oder Leistungen für die Zwecke des Unternehmens mit der Nutzung, Einnahmen zu erzielen, einsetzt. Soweit also Ihr Unternehmen regelmäßig Werke eines selbständigen Künstlers verwendet, sind Sie abgabenpflichtig.

Im Zweifel wird die Künstlersozialkasse selbst überprüfen wollen, ob Sie abgabenpflichtig sind. In der Regel werden Sie eine Schätzung über die Beitragshöhe erhalten, sofern Sie die gewünschten Informationen nicht freiwillig erteilen. 

 Susan B. Rausch 

Weitere Beiträge

Open Source Compliance Teil IV

3.4.2 Einschränkungen  3.4.2.1 Kompatibilität Gerade im Bereich der Kompatibilität der Lizenzen muss man aufpassen. Jede der Lizenzen erlaubt eine Nutzung der Software nur unter Beachtung der eigenen Regelungen. Deshalb entsteht dann, wenn die Komponenten nicht sauber technisch und vertrieblich getrennt

Mehr lesen »

Open Source Compliance Teil III

3. Inhalt des Systems, Inhaltsverzeichnis von Dateien und Komponenten Man prüfe im Schritt 1, welche Komponenten in einem System verwendet werden und zwar inklusive aller Subroutinen.Der Aufwand, der hier zur treiben ist, hat zu einer Trennung von mir und einer

Mehr lesen »

Open Source Compliance Teil II

1.3 Compliance im Hinblick auf das Urheberrecht / gewerbliche Schutzrechte Dann gibt es die rechtliche Compliance, die das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz (also Patent, Markenrecht etc.) betrifft. Im Laiendeutsch: Die Kontrolle dafür, dass man die Software auch rechtlich wie

Mehr lesen »
Nach oben scrollen