Willkommen bei Kramer und Partner
Ihre Fachanwälte für IT- und IP-Recht
Mit unseren Fachanwälten für IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz (IP) und einem IT-Sachverständigen können wir Sie mit gebündelter Sachkompetenz umfassend beraten, begleiten und Ihre Interessen vertreten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen praxisnahe rechtssichere Lösungen nach Ihren Bedürfnissen.
Unsere Leistungsbereiche
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Unsere aktuellen Neuigkeiten aus dem IT- und IP-Recht
Unsere Blogs
Respr: BGH Urteil 31.7.2025 Werbeblocker IV – Umfasst der Schutz einer Software auch Datenstrukturen?
BGH „Werbeblocker IV“: Wenn der Browser neben dem Programm zum urheberrechtlichen Schutzgegenstand wird In der letzten Blogserie hatte ich die aktuelle Diskussion nach der Grenze zwischen einer urheberrechtlich geschützten Befehlsfolge des Programmcodes und den nicht geschützten Derivaten des Programmcodes aufgeworfen.
Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG – Diskussionsbeitrag Teil III
VI. Widerspruch zum § 69a Abs.2 S.2 UrhG? Sofern man, wie Streitz es tut, in Rn. 68 seines Aufsatzes konkret formuliert: Der Schutzumfang solle erweitert werden um ist das eine Forderung nach Schutz der Entwurfsentscheidungen – also genau das, was
Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG – Diskussionsbeitrag Teil II
III. Das Freihaltebedürfnis als Auslegungsmaßstab § 69a Abs. 2 S. 1 UrhG schützt „alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms“ und sagt weiter, „Ideen“ seien nicht geschützt. Das Urheberrecht ist immer Ausdruck einer Abwägung zwischen den Individualinteressen des Inhabers der Nutzungsrechte, der seine
