Willkommen bei Kramer und Partner

Ihre Fachanwälte für IT- und IP-Recht

Mit unseren Fachanwälten für IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz (IP) und einem IT-Sachverständigen können wir Sie mit gebündelter Sachkompetenz umfassend beraten, begleiten und Ihre Interessen vertreten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen praxisnahe rechtssichere Lösungen nach Ihren Bedürfnissen.

Unsere Leistungsbereiche

IT-Vertragsrecht

Unsere Kernkompetenz: Erstellung und Beratung für unterschiedliche Vertragstypen.
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KI-Compliance

IT-Vergaberecht

Wie läuft eine Vergabe ab? Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
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Datenschutz / IT-Sicherheit

Beratung zum Datenschutz, zu IT-Sicherheit, zu Know-how-Schutz und Geheimnisschutz.
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Prozessführung / Sachverständigen-gutachten

Unsere Vernetzung und Expertise ermöglicht eine umfassende Unterstützung.
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Common Law

Fachkundige Expertise von Buiness Law bis Commercial Law.
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Gewerblicher Rechtsschutz

Beratung in den Bereichen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
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E-Commerce / Mobile Commerce

Leistungen: Erstellung und Prüfung von AGB, Wesiten-Check und weitere Beratung.
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Human Resources

Für IT-Unternehmen immer bedeutsamer - Wir unterstützen Sie gerne.
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Gesellschaftsrecht

Umfassendes wirtschaftliches und zukunftsorientiertes Denken im Fokus.
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Unsere aktuellen Neuigkeiten aus dem IT- und IP-Recht

Unsere Blogs

IT-Sicherheit: Rechtliche und technische Grundlagen als Basis der digitalen Infrastruktur – Teil IV

7. Standards und Best Practices 7.1 Internationale Standards ISO/IEC 27000-Serie: Umfassende Standardfamilie für internationale Standards der Informationssicherheitsmanagementsysteme. ISO/IEC 27001 definiert Anforderungen, ISO/IEC 27002 bietet einen Leitfaden für Kontrollen. NIST Cybersecurity Framework: Ein vom US National Institute of Standards and Technology

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Nutzung außereuropäischer Cloud-Dienste: Zwischen Datenschutz, Digitaler Souveränität und Praxisrealität – Teil II

4. Nationale Sonderregeln und unverbindliche Leitlinien Zusätzlich zum europäischen Rechtsrahmen können Sektor- oder mitgliedstaatsspezifische Vorgaben relevant werden, etwa im Steuer-, Sozial- oder Gesundheitsrecht. Diese sehen teilweise konkrete Speicher- oder Verarbeitungsorte vor. Diese müssen von den entsprechenden Unternehmen geprüft werden. Daneben

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