Willkommen bei Kramer und Partner

Ihre Fachanwälte für IT- und IP-Recht

Mit unseren Fachanwälten für IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz (IP) und einem IT-Sachverständigen können wir Sie mit gebündelter Sachkompetenz umfassend beraten, begleiten und Ihre Interessen vertreten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen praxisnahe rechtssichere Lösungen nach Ihren Bedürfnissen.

Unsere Leistungsbereiche

Verträge für das IT-Recht

 

Unsere Kernkompetenz: Erstellung und Beratung für unterschiedliche Vertragstypen.

E-Commerce /
Mobile Commerce

 

Leistungen: Erstellung und Prüfung von AGB, Wesiten-Check und weitere Beratung.

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Beratung in den Bereichen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

Datenschutz / IT-Sicherheit

 

Beratung zum Datenschutz, zu IT-Sicherheit, zu Know-how-Schutz und Geheimnisschutz.

Prozessführung / Sachverständigen-gutachten

 

Unsere Vernetzung und Expertise ermöglicht eine umfassende Unterstützung.

Common Law

 

Fachkundige Expertise
von Buisness Law
bis Commerical Law.

Human Resources

 

Für IT-Unternehmen immer bedeutsamer –
Wir unterstützen Sie gerne.

Vergaberecht


Wie läuft eine Vergabe ab?
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Gesellschaftsrecht

 

Umfassendes wirtschaftliches und zukunftsorientiertes Denken im Fokus.

Unsere aktuellen Neuigkeiten aus dem IT- und IP-Recht

Unsere Blogs

Open Source Compliance Teil I

1. Einleitung 1.1 Funktion dieser Serie Der Sinn einer Compliance liegt darin, in Übereinstimmung mit den Gesetzen zu arbeiten und Folgen wie z.B. Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Die Compliance von Open Source kann in zwei Richtungen erfolgen.Einmal in die Richtung der

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Compliance IT Sicherheit – Besonderer Teil CRA

2. CRA 2.1 Oh Gott, noch ein Gesetz Der Cyber Resilience Act stellt einen weiteren regulatorischen Versuch dar, die Risiken aus dem Betrieb von IT- Systemen zu mildern oder abzustellen. Es gab nur sektorale Anforderungen für bestimme Produkte (z.B. Fahrzeuge),

Mehr lesen »

Compliance IT Sicherheit – Besonderer Teil NIS-2

1. NIS-2-RL Bei den Vorgaben der NIS-2-RL handelt es sich um eine Richtlinie der europäischen Union. Diese Vorgaben hätten bis zum 17.10.2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden sollen. Dazu kam es nicht, weil zunächst der Bundesrat sein Veto gegen einzelne

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