Willkommen bei Kramer und Partner
Ihre Fachanwälte für IT- und IP-Recht
Mit unseren Fachanwälten für IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz (IP) und einem IT-Sachverständigen können wir Sie mit gebündelter Sachkompetenz umfassend beraten, begleiten und Ihre Interessen vertreten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen praxisnahe rechtssichere Lösungen nach Ihren Bedürfnissen.
Unsere Leistungsbereiche
Verträge für das IT-Recht
Unsere Kernkompetenz: Erstellung und Beratung für unterschiedliche Vertragstypen.
E-Commerce /
Mobile Commerce
Leistungen: Erstellung und Prüfung von AGB, Wesiten-Check und weitere Beratung.
Gewerblicher Rechtsschutz
Beratung in den Bereichen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
Datenschutz /
IT-Sicherheit
Beratung zum Datenschutz, zu IT-Sicherheit, zu Know-how-Schutz und Geheimnisschutz.
Prozessführung / Sachverständigen-gutachten
Unsere Vernetzung und Expertise ermöglicht eine umfassende Unterstützung.
Gesellschaftsrecht
Umfassendes wirtschaftliches und zukunftsorientiertes Denken im Fokus.
Unsere aktuellen Neuigkeiten aus dem IT- und IP-Recht
Unsere Blogs
Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag? Landgericht München I vom 14.11.2024
Eine Entscheidung mit gesundem Menschenverstand. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Zu den Parteien: Unsere Mandantin ist ein Software-Unternehmen, welches unter anderem Softwareprodukte und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen anbietet. Die Klägerin ist eine Werbeagentur, die in Zusammenarbeit mit
DSGVO: Überwachung von Auftragsverarbeitern (OLG Dresden vom 15.10.2024)
Das OLG Dresden hat am 15.10.2024 (Az. 4 U 940/24) eine Entscheidung zur Überwachung von Auftragsverarbeiter getroffen. Kurz und knapp: Der Auftraggeber (das Unternehmen, welches für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist) muss das Unternehmen überwachen, welches diese Daten
Programmieren und KI und Urheberrecht Teil II
Im Teil I hatte ich die generellen Probleme dargelegt, die sich daraus ergeben dass der Output eines KI Systems grundsätzlich nicht als urheberrechtsähiges Werk qualifiziert werden kann. Ganz konkret gehen wir in diesem Teil mal der Frage nach, was das