Willkommen bei Kramer und Partner
Ihre Fachanwälte für IT- und IP-Recht
Mit unseren Fachanwälten für IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz (IP) und einem IT-Sachverständigen können wir Sie mit gebündelter Sachkompetenz umfassend beraten, begleiten und Ihre Interessen vertreten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen praxisnahe rechtssichere Lösungen nach Ihren Bedürfnissen.
Unsere Leistungsbereiche
Verträge für das IT-Recht
Unsere Kernkompetenz: Erstellung und Beratung für unterschiedliche Vertragstypen.
E-Commerce /
Mobile Commerce
Leistungen: Erstellung und Prüfung von AGB, Wesiten-Check und weitere Beratung.
Gewerblicher Rechtsschutz
Beratung in den Bereichen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
Datenschutz /
IT-Sicherheit
Beratung zum Datenschutz, zu IT-Sicherheit, zu Know-how-Schutz und Geheimnisschutz.
Prozessführung / Sachverständigen-gutachten
Unsere Vernetzung und Expertise ermöglicht eine umfassende Unterstützung.
Gesellschaftsrecht
Umfassendes wirtschaftliches und zukunftsorientiertes Denken im Fokus.
Unsere aktuellen Neuigkeiten aus dem IT- und IP-Recht
Unsere Blogs
„Text + Data Mining“ und die Zulässigkeit der Verwendung von Daten von Internetseiten
Der LAION- Prozess zieht in Hamburg viel Aufmerksamkeit auf sich. Abstrakt müssen KI- Modelle mit Daten erstellt und verbessert werden. Die günstigste Art, an Daten, Programme oder Dateien, sprich elektronisch manifestierte Informationen, heranzukommen, bietet das Internet. Der Interessenkonflikt ist vorbezeichnet:
IT- Recht: IT- Systemvoraussetzungen und die Anfechtung des Vertrags durch den Kunden
Das OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung aus dem Februar 2024 (10 U 70/23) zu der Frage Stellung genommen, ob der Kunde wegen einer Fehlvorstellung über die erforderliche Systemumgebung eine Anfechtung des Vertrags wegen einer Täuschung über eine „verkehrswesentliche Eigenschaft“
Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag? Landgericht München I vom 14.11.2024
Eine Entscheidung mit gesundem Menschenverstand. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Zu den Parteien: Unsere Mandantin ist ein Software-Unternehmen, welches unter anderem Softwareprodukte und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen anbietet. Die Klägerin ist eine Werbeagentur, die in Zusammenarbeit mit